§ 31 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.2007 – 6 S 2293/07Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 29.08.2007 – 20 L 1172/07Zitiert von 3
- OLG Zweibrücken, 03.08.2004 – 3 W 60/04Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 31 BörsG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.